Der Biergarten gehört zu Bayern wie die Berge und die Zwiebeltürme. Kein Ort kommt ohne diesen gemütlichen Freiluft-Treffpunkt aus. Zum Biergarten gehört auch noch seit über 200 Jahren das Brotzeitrecht: 1812 erließ König Max I. Joseph von Bayern das Gesetz, dass Münchener Brauereien ihr Bier direkt am Brau– bzw. Lagerort verkaufen dürfen. Gleichzeitig hat er ihnen jedoch den Verkauf von Speisen verboten. Dadurch sollte der Konflikt zwischen den Brauereien, die ihr Bier direkt aus ihren Sommerlagern verkauften, und den benachbarten Wirtshausbesitzern, deren Geschäft darunter litt, beigelegt werden.
Die wunderschönen ‚Gärten‘ entstanden aus der Notwendigkeit heraus, dass das zwischen Ende September und Ende April gebraute Bier (das Brauen außerhalb dieser Zeit war aus Brandschutzgründen verboten) für den Sommer lagern und kühlen zu müssen. Dafür wurden vor allem in die Münchener Anhöhen Kellergewölbe gegraben. Doch die Steine schützten das Bier unzureichend vor der Sommerwärme und so pflanzte man schattenspendende Kastanien über den Lagerräumen.
Obwohl das eigentliche Brotzeitrecht eine Münchener Regelung ist, wenden es auch viele Biergärten außerhalb Münchens an. Eine typische Brotzeit besteht aus Brezn, Radi und ‚angemachten‘ Käse, dem Obazda. Kredenzt werden die Schmankerl auf hölzernen Brotzeitbrettern.